Vertraulicher Berater und Disziplinarausschuss

Der vertrauliche Ausschuss des HC Rotterdam


Jeder soll sich im Verein sicher fühlen und Freude am Hockeyspielen haben. Wenn dies aufgrund unerwünschten Verhaltens (z. B. Mobbing, (sexuelle) Einschüchterung oder Diskriminierung) nicht mehr möglich ist, kann die Vertraulichkeitskommission kontaktiert werden, um „als offenes Ohr“ zu fungieren, vor allem aber dabei zu helfen, das Gefühl von Sicherheit und Freude wiederzugewinnen . nehmen. Der Geheimhaltungsausschuss kann vermitteln, es kann aber auch ein behördliches Beschwerdeverfahren angewendet werden.


Es muss sich um unerwünschtes Verhalten von (einem der) Mitglieder, Eltern von Jugendmitgliedern, Freiwilligen, Ausschussmitgliedern, Vorstandsmitgliedern oder bezahlten Mitarbeitern des HC Rotterdam handeln, das sich gegen dieselben Personen richtet.


Der vertrauliche Ausschuss besteht aus drei vertraulichen Beratern, die vom Vorstand des HC Rotterdam ernannt werden. Wie der Name des Gremiums schon sagt: Alles, was mit einem Vertrauensberater besprochen wird, bleibt auf Wunsch vertraulich.


Der Vertrauliche Ausschuss ist per E-Mail erreichbar. Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben nur Mitglieder des Vertraulichkeitsausschusses. Wenn Sie mit einem bestimmten Mitglied des Vertraulichkeitsausschusses sprechen möchten, können Sie dies in der E-Mail-Nachricht deutlich machen. Die jeweilige Vertrauensperson wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.


Die „Bestimmungen des Vertraulichen Ausschusses HC Rotterdam“ und das „Protokoll zu sexueller Belästigung und Mobbing HC Rotterdam“ enthalten eine detaillierte Beschreibung der Verfahren. Beim ersten Kontakt beginnt die Vertrauensperson immer mit einer Erläuterung. Darüber hinaus beantwortet das vertrauliche Gremium gerne Fragen zum Reglement und zum Protokoll.



Mitglieder des vertraulichen Ausschusses

Kirsten van den Herik ist Richterin in Rotterdam.

Patricia Buddingh ist Grundschullehrerin und Kindertrainerin in Rotterdam.

Serge Ray ist Anwalt für Familienrecht/Erbrecht in Rotterdam.

Disziplinarausschuss des HC Rotterdam

Der Disziplinarausschuss wird von den Mitgliedern (auf der Mitgliederversammlung) auf Vorschlag des Vorstandes ernannt und besteht aus mindestens 2 und höchstens 5 Personen. Derzeit gibt es 3 Mitglieder. Der Zweck des Ausschusses besteht darin, den Vorstand in Situationen zu beraten, in denen sich HCR-Mitglieder einzeln oder als Gruppe innerhalb oder außerhalb des Clubs (angeblich) „fehlverhalten“ haben. Dies bedeutet: Verhalten, das gegen die Statuten und Vorschriften des KNHB und/oder unseres eigenen Hockeyclubs verstößt. Der Disziplinarausschuss kann auch zu Situationen (angeblichen) Fehlverhaltens von Personen beraten, die sich auf dem Gelände des HCR aufgehalten haben, auch wenn diese keine Mitglieder des Clubs sind.


Die Disziplinarkommission nimmt Angelegenheiten des Vorstands entgegen, zum Beispiel Beschwerdebriefe anderer Vereine, Hinweise auf Fehlverhalten des KNHB oder Meldungen über (häufige) Rote Karten innerhalb einer Mannschaft oder bei einem einzelnen Spieler. Darüber hinaus kann jeder, ob Mitglied oder Nichtmitglied, beim Eintreten der oben genannten Situationen eine Beschwerde beim Disziplinarausschuss einreichen. Voraussetzung ist, dass der Beschwerdeführer die Situation selbst beobachtet hat und dass die Beschwerde schriftlich (E-Mail) unter Angabe des Datums, der Beschreibung der Situation und der Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) eingereicht wird. des Beschwerdeführers und eines Zeugen, der die Beschwerde ebenfalls unterstützt.


Eine Beschwerde kann per E-Mail eingereicht werden. Niemand außer den Mitgliedern des Disziplinarausschusses hat Zugriff auf diese E-Mail-Adresse. Der Disziplinarausschuss verpflichtet sich, eine Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach Anhörung der Person, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, zu bearbeiten. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet. Beschwerden über Situationen, in denen keine Zeugen anwesend waren, können besprochen und anschließend geprüft werden, ob sie bearbeitet werden können. Der Disziplinarausschuss informiert den Vorstand über alle eingehenden Beschwerden, auch wenn diese nicht bearbeitet werden.


Der Disziplinarausschuss kann den Beschwerdeführer und/oder die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, um eine mündliche Stellungnahme bitten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Insbesondere in Situationen, in denen das KNHB innerhalb von 5 Tagen nach einem Vorfall eine Antwort vom HCR-Vorstand wünscht, ist eine mündliche Erklärung in der Regel nicht möglich. Nach Erörterung der Beschwerde berät der Disziplinarausschuss den Vorstand. Dies kann aus einer Antwort an den Beschwerdeführer und möglicherweise einer „Maßnahme“ wie einer Verwarnung, einem Verweis, einem Verbot, ein oder mehrere Spiele zu spielen, einem Zugangsverbot zu Veranstaltungen, einer Geldstrafe oder einer Kombination davon bestehen. Im Extremfall kann dem Vorstand auch die Verhängung einer Sperre aus Gründen und/oder der Ausschluss eines Mitglieds empfohlen werden. Über Äußerungen des Disziplinarausschusses kann der Vorstand allgemeine Bekanntmachungen machen, diese werden dann jedoch anonymisiert. Der Vorstand ist für die Nachverfolgung von Beschwerden zuständig, beispielsweise für die Weitergabe eines Spielverbots an einen bestimmten Spieler oder die Nachverfolgung eines Geländeverbots. Wenn jemand darüber nachdenkt, eine Beschwerde einzureichen, sich aber nicht sicher ist, ob dies eine gute Idee ist, kann er sich zunächst an die vertrauliche Kommission wenden.

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